Änderung des KWK-Gesetzes: Förderung von KWK-Anlagen wird eingeschränkt
Änderung des KWK-Gesetzes: Förderung von KWK-Anlagen wird eingeschränkt
Kraft-Wärme-Kopplungs-(KWK-)Anlagen zwischen einem und 50 Megawatt werden künftig nur noch dann gefördert, wenn sie sich erfolgreich an einer Ausschreibung beteiligt haben. Davon betroffen sind auch innovative KWK-Systeme. Diese Neuregelung basiert auf einer Vereinbarung mit der EU. Das entsprechende Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Kraft-Wärme-Koppelung passierte am 16.12.2016 den Bundesrat, nachdem es einen Tag zuvor im Bundestag verabschiedet wurde. Das Gesetz wird dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zugeleitet. Es soll mit Wirkung zum 01.01.2017 in Kraft treten.
Auch die neuen Regeln zur Eigenversorgung mit Strom sind damit durch das „Gesetze zur Änderung der Bestimmungen zur Stromerzeugung aus Kraft-Wärme-Kopplung und zur Eigenversorgung“ beschlossen: Während Altanlagen Bestandsschutz erhalten, werden Neuanlagen mit der - teilweise reduzierten - Umlage nach dem EEG belastet werden, um die Förderkosten des EEG auf möglichst viele Schultern zu verteilen.
Eine Besprechung der Änderungen im KWKG 2016 erfolgt zeitnah in der Versorgungswirtschaft.
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