Titel: Abgabenerhebung durch Dritte nach § 2 Abs. 3 KAG
Behörde / Gericht:
GPA Baden-Württemberg
Datum: 23.03.2020
Gesetz: KAG
Artikeltyp:
Arbeitshilfen und Hinweise
Kategorien:
Kommunales Haushaltsrecht
Dokumentennummer:
20005666
Abgabenerhebung durch Dritte nach § 2 Abs. 3 KAG
GPA Baden-Württemberg, Mitteilung 2/2020 vom 23.03.2020
Hinweis der Redaktion:
Was ist zu beachten, wenn Gemeinden die kommunalen Benutzungsgebühren für ihre öffentlichen Einrichtungen nicht selbst durchführen, sondern Dritte damit beauftragen? Vor allem aufgrund des Umfangs der wahrgenommenen Tätigkeiten, wegen unzureichender oder fehlender Satzungsregelungen, aber auch wegen fehlerhaft erlassener Abgabenbescheide ergeben sich oftmals Feststellungen durch die Gemeindeprüfungsanstalten. Die Vermischung von hoheitlichen Aufgaben der Abgabenerhebung und damit verbundener Dienstleistungen durch Dritte birgt Unsicherheiten.
Bitte die Mitteilung über unten stehenden Link öffnen.