Regelmäßige Arbeitsstätte bei mehreren Tätigkeitsstätten - Anwendung der BFH-Urteile vom 9. Juni 2011
BMF-Schreiben vom 15. Dezember 2011 - IV C 5 - S 2353/11/10010, DOK 2011/1015706 -
Das BMF nimmt mit seinem Schreiben (IV C 5 - S 2353/11/10010) Stellung zu den Urteile des BFH vom 9.6.2011 (VI R 55/10, VI R 36/10 und VI R 58/09) zur regelmäßigen Arbeitsstätte bei mehreren Tätigkeitsstätten. Der BFH hatte entschieden, dass ein Arbeitnehmer nicht mehr als eine regelmäßige Arbeitsstätte je Arbeitsverhältnis innehaben kann (Rechtsprechungsänderung). In Fällen, in denen bisher mehrere regelmäßige Arbeitsstätten angenommen wurden, ist die Entfernungspauschale nunmehr nur für Fahrten zwischen Wohnung und einer regelmäßigen Arbeitsstätte anzusetzen; für die übrigen Fahrten können Werbungskosten nach den Grundsätzen einer Auswärtstätigkeit geltend gemacht werden.
Bitte das Schreiben über unten stehenden Link öffnen.