Private Kfz-Nutzungsbesteuerung (1 %-Regelung) wird vom Bundesfinanzhof überprüft
Die Bemessungsgrundlage für die Ermittlung der sog. 1 %-Regelung wird derzeit beim BFH geprüft. Unter dem Aktenzeichen VI R 51/11 ist ein Verfahren anhängig, das durch den Bund der Steuerzahler initiiert wurde. In der Vergangenheit war bereits höchstrichterlich entschieden worden, dass die Heranziehung des Neupreises auch für die Ermittlung der Privatnutzung von gebraucht erworbenen Pkws zulässig ist.
Jetzt wird allerdings überprüft, ob die Bemessungsgrundlage „Bruttolistenneupreis“ noch verfassungsgemäß ist, da in der Praxis nahezu immer Rabatte und Preisnachlässe beim Neuwagenkauf gewährt werden und der angesetzte Wert tatsächlich nie gezahlt worden ist. Unter Berücksichtigung des anhängigen Verfahrens können Steuerbescheide mit einem Einspruch angefochten und das Ruhen des Verfahrens beantragt werden.
BFH Anhängiges Verfahren, VI R 51/11
Ist die Pauschalbewertung der privaten Nutzung eines betrieblichen Kraftfahrzeugs nach § 8 Abs. 2 Satz 2 EStG i.V.m. § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG insoweit noch verfassungsgemäß, als der geldwerte Vorteil nach dem Listenpreis bei der Erstzulassung bemessen wird?
-- Zulassung durch FG --
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
EStG § 8 Abs 2 S 2; EStG § 6 Abs 1 Nr 4 S 2
Vorgehend: Niedersächsisches Finanzgericht , Entscheidung vom 14.9.2011 (9 K 394/10)