Titel: Positivliste der BMF-Schreiben und gleich lautenden Erlassen der obersten Finanzbehörden
Behörde / Gericht:
Bundesministerium der Finanzen (BMF), Berlin
Datum: 24.03.2014
Aktenzeichen: IV A 2 – O 2000/13/10002, DOK 2014/0205033
Artikeltyp:
Verwaltungsanweisungen
Kategorien:
Abgabenordnung,
Einkommensteuer/SolZ,
Energiesteuer,
Gewerbesteuer,
Grunderwerbsteuer,
Kapitalertragsteuer/SolZ,
Körperschaftssteuer/SolZ,
Lohnsteuerrecht,
Sonstiges Steuerrecht,
Sozialversicherung,
Stromsteuer,
Umsatzsteuer
Dokumentennummer:
14002695
Positivliste der BMF-Schreiben und gleich lautenden Erlassen der obersten Finanzbehörden
BMF, Schreiben / koordinierter Ländererlass vom 24.3.2014 - IV A 2 – O 2000/13/10002, DOK 2014/0205033
Mit Schreiben und koordiniertem Ländererlass vom 24.3.2014 - IV A 2 - O 2000/13/10002 wurde die Aufstellung jener BMF-Schreiben und gleich lautenden Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder (GLE) vorgelegt,
- die bis zum 21.3.2014 ergangen sind und
- die für Steuertatbestände, die nach dem 31.12.2012 verwirklicht werden, Anwendung finden.
Die nicht in der Positivliste aufgeführten BMF-Schreiben/GLE werden für nach dem 31.12.2012 verwirklichte Steuertatbestände aufgehoben. Für vor dem 1.1.2013 verwirklichte Steuertatbestände bleibt die Anwendung der nicht in der Positivliste aufgeführten BMF-Schreiben/GLE unberührt, soweit sie nicht durch ändernde oder ergänzende BMF-Schreiben/GLE überholt sind.
Bitte die Schreiben über unten stehenden Link öffnen.
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Dokumente
- DokNr_14002695__-anwendung-bmf-schreiben-bis-21-03-14.pdf
- DokNr_14002695_-anwendung-gleichlautende-erlasse-bis-21-03-14.pdf
- DokNr_14002695_-anlage-1_Positivliste_der_BMF-Schreiben_Stand_21.03.2014.pdf
- DokNr_14002695___-_anlage-2__nicht_in_der_Positivliste_enthaltenen_BMF-Schreiben_Stand_21.03.2014.pdf