Titel: Gebührenschuldner der Wasserversorgung wenn Übergabestelle und Ort des Wasserverbrauchs auf verschiedenen Grundstücken liegen
Behörde / Gericht:
Thüringer Oberverwaltungsgericht (in Weimar)
Datum: 09.09.2013
Aktenzeichen: 4 EO 1186/06
Gesetz: ThürKAG
Artikeltyp:
Rechtsprechung
Kategorien:
Gebühren- und Beitragsrecht; Strom- und Gastarife; Netzentgelte,
Wasserrecht
Dokumentennummer:
14002663
Gebührenschuldner der Wasserversorgung wenn Übergabestelle und Ort des Wasserverbrauchs auf verschiedenen Grundstücken liegen
Thüringer OVG (Weimar), Beschluss vom 9.9.2013 – 4 EO 1186/06
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