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Titel: Gebührenschuldner der Wasserversorgung wenn Übergabestelle und Ort des Wasserverbrauchs auf verschiedenen Grundstücken liegen
Behörde / Gericht: Thüringer Oberverwaltungsgericht (in Weimar)
Datum: 09.09.2013
Aktenzeichen: 4 EO 1186/06
Gesetz: ThürKAG
Artikeltyp: Rechtsprechung
Kategorien: Gebühren- und Beitragsrecht; Strom- und Gastarife; Netzentgelte, Wasserrecht
Dokumentennummer: 14002663

Gebührenschuldner der Wasserversorgung wenn Übergabestelle und Ort des Wasserverbrauchs auf verschiedenen Grundstücken liegen

Thüringer OVG (Weimar), Beschluss vom 9.9.2013 – 4 EO 1186/06

Bitte den Beschluss über unten stehenden Link öffnen.

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