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Titel: OVG Schleswig: Gleichstellung gilt auch in Aufsichtsräten kommunaler Gesellschaften
Behörde / Gericht: Schleswig-Holsteinisches Oberverwaltungsgericht (in Schleswig)
Datum: 06.12.2017
Aktenzeichen: 3 LB 11/17
Artikeltyp: Im Focus
Kategorien: Recht der kommunalen Betriebe, Verfahrensrecht, Verfassungsrecht
Dokumentennummer: 18002107

OVG Schleswig: Gleichstellung gilt auch in Aufsichtsräten kommunaler Gesellschaften

OVG Schleswig, Urteil vom 06.12.2017 - 3 LB 11/17

Das OVG Schleswig hat mit Urteil vom 06.12.2017 (3 LB 11/17) entschieden, dass das landesrechtliche Gleichstellungsgebot auch von einer Gemeinde- bzw. Stadtvertretung zu beachten ist, wenn sie Vertreter in Gremien privatrechtlich organisierter Gesellschaften entsendet. Streitgegenstand war eine ausgesprochene Beanstandung des Bürgermeisters gegenüber dem Stadtverordnetenkollegium. Dieses hatte beschlossen, vier Männer und eine Frau in den Aufsichtsrat der Tourismus- und Stadtmarketing H. GmbH zu entsenden. Nach Auffassung des Bürgermeisters falle die Entsendung ehrenamtlich Tätiger in den Aufsichtsrat einer privatrechtlich organisierten Gesellschaft in den Geltungsbereich des Gleichstellungsgesetzes und dessen Gebot paritätischer Besetzung. Das Stadtverordnetenkollegium hatte gegen die Beanstandung geklagt. Diese greife unzulässig in die kommunale Selbstverwaltungsgarantie ein. In der Berufung hat das OVG Schleswig die Vorinstanz bestätigt. In der mündlichen Urteilsbegründung führte das OVG aus, dass der Bürgermeister den Beschluss zu Recht beanstandet habe, weil nicht beachtet wurde, dass auch bei der Benennung von Vertretern für Aufsichtsräte Frauen und Männer jeweils hälftig berücksichtigt werden sollen. Die Revision wurde nicht zugelassen.

Bitte das Urteil über unten stehenden Link öffnen.

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