Titel: Beitragspflicht beim Ausbau einer Teileinrichtung mit Vor- und Nachteilen für Anlieger
Behörde / Gericht:
Schleswig-Holsteinisches Oberverwaltungsgericht (in Schleswig)
Datum: 23.03.2022
Aktenzeichen: 2 LA 463/18
Gesetz: KAG
Artikeltyp:
Rechtsprechung
Kategorien:
Sonstiges Kommunalrecht
Dokumentennummer:
23071396
Beitragspflicht beim Ausbau einer Teileinrichtung mit Vor- und Nachteilen für Anlieger
– OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 23.03.2022 – 2 LA 463/18 –
Leitsatz des Gerichts:
Die sachliche Beitragspflicht entsteht allein durch den Lagevorteil eines Grundstücks als Anlieger, wenn einer der Tatbestände des § 8 Abs. 1 Satz 1 KAG (Herstellung, Ausbau, Umbau oder Erneuerung, Verbesserung) in Bezug auf die öffentliche Einrichtung erfüllt ist, wobei diese Voraussetzungen zugleich Grund und Begrenzung des Kreises der Beitragspflichtigen darstellen.
Bitte den Beschluss über unten stehenden Link öffnen.