Titel: Beiträge für nicht vollständig gewidmete Einrichtungen
Behörde / Gericht:
Schleswig-Holsteinisches Oberverwaltungsgericht (in Schleswig)
Datum: 22.10.2021
Aktenzeichen: 2 LA 216/17
Gesetz: KAG
Artikeltyp:
Rechtsprechung
Kategorien:
Sonstiges Kommunalrecht
Dokumentennummer:
22006495
Beiträge für nicht vollständig gewidmete Einrichtungen
– OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 22.10.2021 – 2 LA 216/17 –
Leitsatz der Redaktion:
Eine Straße als Einrichtung i.S.d. § 8 Abs. 1 KAG zerfällt nicht deshalb in mehrere einzelne Einrichtungen, weil sie in einzelnen Teilen (noch) nicht dem öffentlichen Verkehr gewidmet ist. Will die Gemeinde mit der Beitragserhebung nicht deren vollständige Widmung für den öffentlichen Verkehr abwarten, so steht es in geeigneten Fällen in ihrem Ermessen, auf die Bildung abzurechnender Abschnitte i.S.d. § 8 Abs. 4 Satz 1 KAG zurückzugreifen.
Bitte den Beschluss über unten stehenden Link öffnen.