Titel: Unzulässige Deckung von laufenden Betriebskosten der Straßenentwässerung über die Niederschlagswassergebühren
Behörde / Gericht:
OVG Sachsen-Anhalt
Datum: 30.05.2022
Aktenzeichen: 4 K 144/20
Gesetz: KAG
Artikeltyp:
Rechtsprechung
Kategorien:
Gebühren- und Beitragsrecht; Strom- und Gastarife; Netzentgelte
Dokumentennummer:
23071409
Unzulässige Deckung von laufenden Betriebskosten der Straßenentwässerung über die Niederschlagswassergebühren
– OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 30.05.2022 – 4 K 144/20 –
Leitsatz des Gerichts:
Kosten für die Oberflächenentwässerung von öffentlichen Wegen, Straßen und Plätzen dürfen durch Benutzungsgebühren nicht den Anliegern auferlegt werden, da die Eigentümer der anliegenden Grundstücke insoweit nicht Benutzer der Entwässerungsanlage sind.
Bitte das Urteil über unten stehenden Link öffnen.