Dauerhafte beitragsrechtliche Bevorteilung eines Grundstücks durch leitungsgebundene öffentliche Einrichtung
OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 14.10.2019 – 4 L210/19
Leitsatz der Redaktion:
Wenn ein Bestandteil der öffentlichen Einrichtung zur Abwasserbeseitigung durch ein Privatgrundstück verläuft, wird ein sicherer und dauerhafter Vorteil i.S.d. § 6 Abs. 1 Satz 1 KAG-LSA grundsätzlich nur geboten, wenn der Entsorgungspflichtige gewährleisten kann, dass er auf Dauer imstande ist, die Einrichtung wie eine eigene zwecks Inanspruchnahme zur Verfügung zu stellen. Hierzu müssen Lage und rechtlicher Bestand des durch das Privatgrundstück verlaufenden Teils der öffentlichen Einrichtung durch Eintragung einer Baulast oder einer Grunddienstbarkeit zugunsten des Entsorgungspflichtigen gesichert sein.
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