Titel: Wassergebühren dürfen keine Kosten für Löschwasservorhaltung enthalten
Behörde / Gericht:
Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz (in Koblenz)
Datum: 18.03.2019
Aktenzeichen: 6 A 10460/18.OVG
Gesetz: KAG
Artikeltyp:
Rechtsprechung
Kategorien:
Kommunales Haushaltsrecht,
Wasserrecht
Dokumentennummer:
19005184
Wassergebühren dürfen keine Kosten für Löschwasservorhaltung enthalten
OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 18.03.2019 – 6 A 10460/18.OVG
Leitsatz des Gerichts:
Zur Frage, ob die Kosten für die Löschwasservorhaltung in die Gebührenermittlung Wasserversorgung (Grundgebühr und Benutzungsgebühr) einbezogen werden dürfen.
Bitte den Beschluss über unten stehenden Link öffnen.