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Titel: Räumlicher Zusammenhang zwischen durch eine topographische Zäsur getrennten bebauten Bereichen
Behörde / Gericht: Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz (in Koblenz)
Datum: 18.10.2017
Aktenzeichen: 6 A 11862/16
Gesetz: KAG
Artikeltyp: Rechtsprechung
Kategorien: Kommunales Haushaltsrecht
Dokumentennummer: 18003574

Räumlicher Zusammenhang zwischen durch eine topographische Zäsur getrennten bebauten Bereichen

OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 18.10.2017 – 6 A 11862/16

Leitsätze der Redaktion:

  1. Ein sich ein auf einen wiederkehrenden Ausbaubeitrag gerichteter Vorauszahlungsbescheid nach § 10a Abs. 4 Satz 2 KAG erledigt sich grundsätzlich durch den Erlass des endgültigen Heranziehungsbescheids, sofern die Vorauszahlung bereits erfolgt ist. Selbst durch eine rechtskräftige Aufhebung des endgültigen Bescheids erlangt der Vorauszahlungsbescheid seine Bedeutung als Rechtsgrund für das Behaltendürfen der Vorauszahlung nicht wieder.
  2. Ein räumlicher Zusammenhang zwischen durch eine topographische Zäsur getrennten bebauten Bereichen kann aufgrund der typischen tatsächlichen Straßennutzung insbesondere in dörflich strukturierten Bereichen und bei weniger prägnanten Zäsuren bestehen. Eine Verbindungsfunktion einer Straße bedingt regelmäßig einen verbindenden Fahrzeug- sowie Fußgängerverkehr in beiden Richtungen.

Bitte das Urteil über unten stehenden Link öffnen.

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