Titel: Gesamtschuldnerische Haftung bei Abwasserbeseitigung
Behörde / Gericht:
Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz (in Koblenz)
Datum: 02.08.2021
Aktenzeichen: 6 C 11564/20
Gesetz: KAG
Artikeltyp:
Rechtsprechung
Kategorien:
Recht der kommunalen Betriebe
Dokumentennummer:
21006412
Gesamtschuldnerische Haftung bei Abwasserbeseitigung
OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 02.08.2021 - 6 C 11564/20
Leitsatz der Redaktion:
Sieht eine Gebührensatzung eine gesamtschuldnerische Haftung von Miteigentümern oder mehreren aus gleichem Grund Berechtigten für Gebührenschulden vor, besteht keine Verpflichtung des Satzungsgebers, hiervon die Eigentümer von Wohnungseigentum im Sinne des Wohnungseigentumsgesetzes auszunehmen und für sie eine lediglich persönliche Haftung zu begründen.
Bitte den Beschluss über unten stehenden Link öffnen.