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Titel: Verfassungsmäßigkeit der elektronischen Übermittlung der für eine Bundesstatistik zu erhebenden Daten
Behörde / Gericht: Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen (in Münster)
Datum: 22.12.2016
Aktenzeichen: 4 B 1001/16
Gesetz: BStatG
Artikeltyp: Rechtsprechung
Kategorien: Verfahrensrecht, Verfassungsrecht, Verwaltungsrecht
Dokumentennummer: 17002060

Verfassungsmäßigkeit der elektronischen Übermittlung der für eine Bundesstatistik zu erhebenden Daten

OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 22.12.2016 - 4 B 1001/16

Leitsätze des Gerichts:

  1. Die Verpflichtung von Betrieben und Unternehmen, die für eine Bundesstatistik zu erhebenden Daten (hier: Verdienststrukturerhebung) grundsätzlich mittels eines dafür zur Verfügung gestellten elektronischen Verfahrens zu übermitteln, ist verfassungsgemäß.
  2. Ein trotz angemessener technischer Sicherheitsmaßnahmen verbleibendes Risiko unberechtigter Datenzugriffe durch Hacker-Angriffe muss der Betroffene hinnehmen.

Bitte den Beschluss über unten stehenden Link öffnen.

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