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Titel: Erstattungsanspruch im Rahmen der Verhältnismäßigkeit
Behörde / Gericht: Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen (in Münster)
Datum: 27.02.2018
Aktenzeichen: 15 A 329/17
Artikeltyp: Rechtsprechung
Kategorien: Kommunales Haushaltsrecht
Dokumentennummer: 19005008

Erstattungsanspruch im Rahmen der Verhältnismäßigkeit

OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 27.02.02018 – 15 A 329/17

Leitsätze des Gerichts:

  1. Der Kostenersatzanspruch gemäß § 10 KAG NRW ist seiner Höhe nach durch den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit begrenzt.
  2. Die Gemeinde hat bei der Beurteilung der Angemessenheit des für die Sanierung einer Grundstücksanschlussleitung entstehenden Aufwands einen weiten Ermessensspielraum, dessen Grenze erst bei einem sachlich nicht mehr vertretbaren Mitteleinsatz liegt.

Bitte den Beschluss über unten stehenden Link öffnen.

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