Titel: Straßenausbaubeitrag für die Teileinrichtungen Fahrbahn und Straßenentwässerung
Behörde / Gericht:
Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht (in Lüneburg)
Datum: 16.07.2019
Aktenzeichen: 9 LA 45/18
Gesetz: KAG
Artikeltyp:
Rechtsprechung
Kategorien:
Kommunales Haushaltsrecht
Dokumentennummer:
20005688
Straßenausbaubeitrag für die Teileinrichtungen Fahrbahn und Straßenentwässerung
OVG Lüneburg, Beschluss vom 16.07.2019 – 9 LA 45/18
Leitsatz der Redaktion:
Bezogen auf die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen ist der Begriff der öffentlichen Einrichtung i.S.d. § 6 Abs. 1 NKAG grundsätzlich identisch mit dem erschließungsbeitragsrechtlichen Anlagenbegriff und erfasst die gesamte Verkehrsanlage. Eine Einstufung als überwiegend dem Anliegerverkehr dienende öffentliche Einrichtung, die es rechtfertigt, den Anliegern den deutlich größten Teil des beitragsfähigen Aufwands aufzuerlegen, ist erst dann gerechtfertigt, wenn der Anliegerverkehr mehr als 60% beträgt.
Bitte den Beschluss über unten stehenden Link öffnen.