Titel: Umfang der hypothetischen Festsetzungsverjährung
Behörde / Gericht:
Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg [in Berlin) (für Berlin und Brandenburg]
Datum: 21.08.2018
Aktenzeichen: 9 N 104.17
Gesetz: KAG
Artikeltyp:
Rechtsprechung
Kategorien:
Kommunales Haushaltsrecht
Dokumentennummer:
19005186
Umfang der hypothetischen Festsetzungsverjährung
OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 21.08.2018 - 9 N 104.17
Leitsatz der Redaktion:
Die »hypothetische« Festsetzungsverjährung wird durchbrochen, wenn trotz des Prinzips der Einmaligkeit der Beitragserhebung eine »zweite« Beitragserhebung zulässig ist, wenn also ein Beitrag erhoben wird, der sich auf eine Anlage bezieht, die rechtlich als solche nicht mit der Anlage identisch ist, auf die sich der hypothetisch festsetzungsverjährte Beitrag bezogen hat, oder wenn sich hinsichtlich des Grundstücks als Beitragsobjekts Änderungen ergeben, die eine »weitere« Beitragserhebung rechtfertigen.
Bitte den Beschluss über unten stehenden Link öffnen.