Titel: Erlass von Säumniszuschlägen nach Aufhebung eines Beitragsbescheides im vorläufigen Rechtsschutzverfahren
Behörde / Gericht:
Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg [in Berlin) (für Berlin und Brandenburg]
Datum: 08.10.2018
Aktenzeichen: OVG 9 N 65.17
Gesetz: VwGO
Artikeltyp:
Rechtsprechung
Kategorien:
Abgabenordnung,
Kommunales Haushaltsrecht
Dokumentennummer:
19005204
Erlass von Säumniszuschlägen nach Aufhebung eines Beitragsbescheides im vorläufigen Rechtsschutzverfahren
OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 08.10.2018 – OVG 9 N 65.17
Leitsatz der Redaktion:
Eine Behörde, die sich im Eilverfahren (scheinbar) konziliant verhält und damit ein konziliantes Verhalten des Bürgers herausfordert, sowie den Beitragsbescheid aufhebt, muss den Bürger hinsichtlich der Billigkeitsentscheidung über Säumniszuschlägen so stellen, als habe der Bürger mit dem gerichtlichen Eilantrag uneingeschränkt Erfolg gehabt.
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