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Titel: Absetzmenge bei einen ungeplanten „Wasserverlust“ infolge eines Rohrbruchs
Behörde / Gericht: Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg [in Berlin) (für Berlin und Brandenburg]
Datum: 22.02.2018
Aktenzeichen: OVG 9 N 217.13
Artikeltyp: Rechtsprechung
Kategorien: Abwasserrecht
Dokumentennummer: 18004873

Absetzmenge bei einen ungeplanten „Wasserverlust“ infolge eines Rohrbruchs

OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 22.02.2018 – OVG 9 N 217.13

Leitsatz der Redaktion:

Bei einem ungeplanten „Wasserverlust“ infolge eines Rohbruchs wäre es überzogen, einen Nachweis der Absetzmenge durch eine geeichte Messeinrichtung zu verlangen. Der Grundstückseigentümer muss das Vorhandensein eines Rohrbruchs aber dartun und belegen, mit dem sich der Verbleib einer erheblichen Frischwassermenge außerhalb der Kanalisation schlüssig erklären lässt.

Bitte den Beschluss über unten stehenden Link öffnen.

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