Werbung für "grünen Regionalstrom" irreführend
OLG Schleswig, Urteil vom 03.09.2020 – 6 U 16/19
Leitsatz der Redaktion:
Die Werbeaussage »Direkt vom Anlagenbetreiber in deine Steckdose« erweckt den Eindruck, dass der gelieferte Strom unmittelbar und direkt aus der Anlage desjenigen Betreibers stammt, mit dem der Verbraucher den Energielieferungsvertrag abgeschlossen hat. Diese Aussage ist objektiv falsch, weil der Anlagenbetreiber den erzeugten Strom in das allgemeine Stromnetz einspeist und sich der Strom dort mit Strom aus anderen Quellen vermischt. Für eine Werbung, die räumliche Nähe und die Förderung des lokalen Wirtschaftskreislaufs in den Vordergrund stellt, ist der Begriff der Region eng zu verstehen.
Hinweis:
Die Begründung liegt noch nicht vor, lediglich eine Pressemeldung des Gerichts. Sobald die Entscheidungsgründe veröffentlicht sind, werden diese im Portal eingestellt.
Bitte das Urteil über unten stehenden Link öffnen.