Titel: Handwerkskammer ist kein öffentlicher Auftraggeber
Behörde / Gericht:
Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht (in Schleswig)
Datum: 08.02.2024
Aktenzeichen: 54 Verg 7/23
Gesetz: GWB
Artikeltyp:
Rechtsprechung
Kategorien:
Vergaberecht
Dokumentennummer:
24082159
Handwerkskammer ist kein öffentlicher Auftraggeber
– OLG Schleswig, Beschluss vom 08.02.2024 – 54 Verg 7/23 –
Leitsätze des Gerichts:
- Eine Handwerkskammer ist zwar eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, aber kein öffentlicher Auftraggeber i.S.d. § 99 Nr. 2 GWB, da sie keiner qualifizierten staatlichen Einflussnahmemöglichkeit unterliegt.
- Maßgeblicher Zeitpunkt für die Berechnung der ‚überwiegenden Subventionierung‘ i.S.v. § 99 Nr. 4 GWB ist der Zeitpunkt der Ausschreibung. Auf spätere Auszahlungen kommt es nicht an.
Bitte den Beschluss über unten stehenden Link öffnen.