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Titel: Handwerkskammer ist kein öffentlicher Auftraggeber
Behörde / Gericht: Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht (in Schleswig)
Datum: 08.02.2024
Aktenzeichen: 54 Verg 7/23
Gesetz: GWB
Artikeltyp: Rechtsprechung
Kategorien: Vergaberecht
Dokumentennummer: 24082159

Handwerkskammer ist kein öffentlicher Auftraggeber

– OLG Schleswig, Beschluss vom 08.02.2024 – 54 Verg 7/23 –

Leitsätze des Gerichts:

  1. Eine Handwerkskammer ist zwar eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, aber kein öffentlicher Auftraggeber i.S.d. § 99 Nr. 2 GWB, da sie keiner qualifizierten staatlichen Einflussnahmemöglichkeit unterliegt.
  2. Maßgeblicher Zeitpunkt für die Berechnung der ‚überwiegenden Subventionierung‘ i.S.v. § 99 Nr. 4 GWB ist der Zeitpunkt der Ausschreibung. Auf spätere Auszahlungen kommt es nicht an.

Bitte den Beschluss über unten stehenden Link öffnen.

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