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Titel: Werbung für gesundes Trinkwasser
Behörde / Gericht: Oberlandesgericht München (mit Außenstelle in Augsburg) (Bayern)
Datum: 07.02.2020
Gesetz: UWG
Artikeltyp: Rechtsprechung
Kategorien: Wasserrecht, Wettbewerbs-/Kartellrecht
Dokumentennummer: 20005671

Werbung für gesundes Trinkwasser

OLG München, Entscheidung vom 07.02.2020

Hinweis der Redaktion:

In einem einstweiligen Verfügungsverfahren zwischen dem Verband Deutscher Mineralbrunnen e.V. (VDM) und dem Wasserzweckverband Rottenbuger Gruppe entschied das OLG München am 07.05.2020, dass der Wasserzweckverband (WZV) sein Trinkwasser als gesund beschreiben darf.

Bitte das Urteil über unten stehenden Link öffnen.

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