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Titel: Verdacht einer (unzulässigen) Mischkalkulation bei Bauvergaben
Behörde / Gericht: Oberlandesgericht München (mit Außenstelle in Augsburg) (Bayern)
Datum: 17.04.2019
Aktenzeichen: Verg 13/18
Gesetz: GWB
Artikeltyp: Rechtsprechung
Kategorien: Vergaberecht
Dokumentennummer: 19005402

Verdacht einer (unzulässigen) Mischkalkulation bei Bauvergaben

OLG München, Beschluss vom 17.04.2019 – Verg 13/18

Leitsätze der Redaktion:

  1. Eine Bieterangebot, das einerseits deutlich unter den zu erwartenden Kosten liegende Ansätze bei bestimmten Positionen und andererseits auffällig hohe Ansätze bei anderen Positionen enthält, indiziert eine unzulässige Preisverlagerung im Wege der Mischkalkulation, was die Annahme rechtfertigt, dass das Angebot nicht die geforderten Preisangaben enthält und daher auszuschließen ist.
  2. Die Vergabestelle muss sich bei der Aufklärung nicht mit jeder beliebigen Erklärung des Bieters zufriedengeben. Die Erklärung des Bieters, seine Preise entsprächen dem Marktpreisgefüge, vermag die Indizwirkung für eine unzulässige Preisverlagerung nicht zu erschüttern.

Bitte den Beschluss über unten stehenden Link öffnen.

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