Titel: Pflicht zur Entflechtung nach §§ 7, 7a Energiewirtschaftsgesetz lässt die Rückgabepflicht des Pächters unberührt
Behörde / Gericht:
Oberlandesgericht Koblenz (Rheinland-Pfalz)
Datum: 24.10.2019
Aktenzeichen: U 328/18 Kart
Gesetz: EnWG
Artikeltyp:
Rechtsprechung
Kategorien:
Energie(wirtschafts)recht
Dokumentennummer:
20005417
Pflicht zur Entflechtung nach §§ 7, 7a Energiewirtschaftsgesetz lässt die Rückgabepflicht des Pächters unberührt
OLG Koblenz, Urteil vom 24.10.2019 – U 328/18 Kart
Leitsatz der Redaktion:
Die aus einem Pachtvertrag, der vor Inkrafttreten der Entflechtungsregelungen (§§ 7, 7a Energiewirtschaftsgesetz) abgeschlossen wurde, zur (Rück-)Übertragung der Kundenlieferverträge verpflichtete Pächterin der Strom- und Gasversorgung, kann sich bei Ablauf der Pachtzeit nicht darauf berufen, dass sie hieran infolge einer zwischenzeitlich vorgenommenen Entflechtung gehindert sei. Die Pächterin hat sich vielmehr auch unter Berücksichtigung der gesetzlich vorgegebenen Entflechtung so zu organisieren, dass ihr die Erfüllung der (Rück-)Übertragungspflicht möglich ist.
Bitte das Urteil über unten stehenden Link öffnen.