Titel: Erlass einer Duldungsverfügung zur Stromunterbrechung dient keiner endgültigen Erfüllung der Zahlungsansprüche, sondern nur der Durchsetzung einer Nebenpflicht
Behörde / Gericht:
Oberlandesgericht Koblenz (Rheinland-Pfalz)
Datum: 14.12.2004
Aktenzeichen: 8 W 826/04
Gesetz: AVBEltV
Artikeltyp:
Rechtsprechung
Kategorien:
Energie(wirtschafts)recht,
Verfahrensrecht,
Zivilrecht
Dokumentennummer:
16001842
Erlass einer Duldungsverfügung zur Stromunterbrechung dient keiner endgültigen Erfüllung der Zahlungsansprüche, sondern nur der Durchsetzung einer Nebenpflicht
OLG Koblenz, Beschluss vom 14.12.2004 - 8 W 826/04
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