Titel: Zur Benennung einzelner Kostenfaktoren für mehr Transparenz bei Strompreiserhöhungen; keine Gegenüberstellung des alten und neuen Preises für jeden Kostenfaktor
Behörde / Gericht:
Oberlandesgericht Hamm (Nordrhein-Westfalen)
Datum: 07.09.2017
Aktenzeichen: 2 U 24/17
Gesetz: StromGVV
Artikeltyp:
Rechtsprechung
Kategorien:
Energie(wirtschafts)recht,
Gebühren- und Beitragsrecht; Strom- und Gastarife; Netzentgelte
Rechtsstand:
nachfolgend BGH, Beschluss vom 10.04.208 – VIII ZR 247/17
Dokumentennummer:
18002173
Zur Benennung einzelner Kostenfaktoren für mehr Transparenz bei Strompreiserhöhungen; keine Gegenüberstellung des alten und neuen Preises für jeden Kostenfaktor
OLG Hamm- vom 07.09.2017 – 2 U 24/17
Bitte das Urteil über unten stehenden Link öffnen.