Titel: Änderung der Fernwärmeklausel per Veröffentlichung?
Behörde / Gericht:
Hanseatisches Olerlandesgericht Hamburg
Datum: 25.04.2024
Aktenzeichen: 3 U 192/19
Gesetz: AVBFernwärmeV
Artikeltyp:
Rechtsprechung
Kategorien:
Zivilrecht
Dokumentennummer:
24082166
Änderung der Fernwärmeklausel per Veröffentlichung?
OLG Hamburg mit Urteil vom 25.04.2024 – 3 U 192/19
Leitsatz der Redaktion:
Ein Fernwärmeversorgungsunternehmen darf seine Vertragsbedingungen gegenüber dem Kunden einseitig anpassen, wenn sich die Rahmenbedingungen bei der Erzeugung und Verteilung der Fernwärme geändert haben. Hierzu darf er die Kunden auch entsprechend anschreiben.
Hinweis der Redaktion:
Die Begründung liegt noch nicht vor. Sobald die Entscheidungsgründe veröffentlicht sind, werden diese im Portal eingestellt
Bitte die Anmerkung zum Urteil über unten stehenden Link öffnen.