Titel: Verjährung energierechtlicher Vergütungsansprüche des Energielieferanten bei säumigen Kunden
Behörde / Gericht:
Hanseatisches Olerlandesgericht Hamburg
Datum: 03.11.2017
Aktenzeichen: 3 U 58/14
Artikeltyp:
Rechtsprechung
Kategorien:
Energie(wirtschafts)recht
Dokumentennummer:
18004797
Verjährung energierechtlicher Vergütungsansprüche des Energielieferanten bei säumigen Kunden
Hanseatisches OLG, Urteil vom 03.11.2017 – 3 U 58/14
Leitsatz der Redaktion:
§ 40 Abs. 3 EnWG regelt nur den Zeitpunkt der Abrechnungspflicht. Dieser ist unabhängig von der Fälligkeit des sich aus der Abrechnung ergebenden Zahlungsanspruchs des Lieferanten. Maßgebend für den Zeitpunkt des Beginns der Verjährung der Entgeltforderung ist daher, zu welchem Zeitpunkt das Versorgungsunternehmen die Abrechnung erteilt hat, und nicht der Zeitpunkt, in welchem diese hätte erteilt werden können oder hätte erteilt werden sollen.
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