Titel: Unzulässigkeit einer Kundenwerbung durch Stromanbieter unter Verwendung von Pseudonymen
Behörde / Gericht:
Oberlandesgericht Frankfurt am Main Oberlandesgericht Frankfurt am Main (mit Außenstellen in Kassel und Darmstadt) (Hessen)
Datum: 16.05.2019
Aktenzeichen: 6 U 3/19
Gesetz: UWG
Artikeltyp:
Rechtsprechung
Kategorien:
Wettbewerbs-/Kartellrecht
Dokumentennummer:
19005365
Unzulässigkeit einer Kundenwerbung durch Stromanbieter unter Verwendung von Pseudonymen
OLG Frankfurt, Urteil vom 16.05.2019 – 6 U 3/19
Leitsatz des Gerichts:
In der Verwendung eines falschen Namens durch einen angestellten oder beauftragten Werber liegt eine relevante Irreführung des Verbrauchers.
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