Titel: Umfang der Auskunftspflicht eines Stromerzeugers gegenüber dem Netzbetreiber zum Zwecke der Berechnung der EEG-Umlage
Behörde / Gericht:
Oberlandesgericht Frankfurt am Main Oberlandesgericht Frankfurt am Main (mit Außenstellen in Kassel und Darmstadt) (Hessen)
Datum: 12.03.2019
Aktenzeichen: 12 U 38/18
Gesetz: EEG
Artikeltyp:
Rechtsprechung
Kategorien:
EEG
Dokumentennummer:
19005383
Umfang der Auskunftspflicht eines Stromerzeugers gegenüber dem Netzbetreiber zum Zwecke der Berechnung der EEG-Umlage
OLG Frankfurt/Main, Urteil vom 12.03.2019 – 12 U 38/18
Leitsatz der Redaktion:
Aus § 37 Abs. 3 EEG 2012 lässt sich kein Erfordernis der Zeitgleichheit zwischen Stromerzeugung und Stromverbrauch im Sinne einer Saldierung der erzeugten und verbrauchten Mengen entnehmen. Zur Ermittlung der (privilegierten) Eigenversorgung ist eine Monatssaldierung zulässig.
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