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Titel: OLG Frankfurt: Insolvenzanfechtung bezüglich Netzentgelten greift nicht durch
Behörde / Gericht: Oberlandesgericht Frankfurt am Main Oberlandesgericht Frankfurt am Main (mit Außenstellen in Kassel und Darmstadt) (Hessen)
Datum: 14.07.2015
Aktenzeichen: 14 U 154/14
Gesetz: InsO
Artikeltyp: Im Focus
Kategorien: Gebühren- und Beitragsrecht; Strom- und Gastarife; Netzentgelte, Zivilrecht
Dokumentennummer: 15001334

OLG Frankfurt: Insolvenzanfechtung bezüglich Netzentgelten greift nicht durch

Anders als das OLG Hamm (Urteil vom 27.11.2014 - 27 U 58/14 = DokNr. 15003333; Anm. Brändle in VersorgW 2015, 210 = DokNr. 15003543) kam das OLG Frankfurt (Urteil vom 14.07.2015 - 14 U 154/14) in einem Fall der Insolvenzanfechtung durch den TelDaFax-Insolvenzverwalter zum Ergebnis, dass der Netzbetreiber erhaltene Netzentgelte nicht zurückzahlen muss. Streitentscheidend seien die konkreten Umstände des Einzelfalls. Nach ergänzender Sachverhaltsaufklärung im Senatstermin könne nicht festgestellt werden, dass die Vertreter des Netzbetreibers oder die dort mit dem Forderungseinzug betrauten Personen im Zeitpunkt der jeweiligen Zahlung die erforderliche Kenntnis der (drohenden) Zahlungsunfähigkeit hatten. Das Verfahren ist unter dem Az. IX ZR 152/15 beim BGH anhängig.

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