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Titel: Keine »Infizierung« eines frist- und formgerechten Angebotes durch vorausgegangenes unverschlüsseltes Angebot
Behörde / Gericht: Oberlandesgericht Frankfurt am Main Oberlandesgericht Frankfurt am Main (mit Außenstellen in Kassel und Darmstadt) (Hessen)
Datum: 18.02.2020
Aktenzeichen: 11 Verg 7/19
Gesetz: VGV, VOB/A
Artikeltyp: Rechtsprechung
Kategorien: Vergaberecht
Dokumentennummer: 20005963

Keine »Infizierung« eines frist- und formgerechten Angebotes durch vorausgegangenes unverschlüsseltes Angebot

OLG Frankfurt, Beschluss vom 18.02.2020 – 11 Verg 7/19

Leitsatz des Gerichts:

Wird ein Angebot über die in den Ausschreibungsbedingungen angegebene Vergabeplattform verschlüsselt und fristgerecht eingereicht, ist es nicht allein deshalb vom Verfahren auszuschließen, weil es zuvor formwidrig per E-Mail an die Vergabestelle übermittelt worden war.

Bitte den Beschluss über unten stehenden Link öffnen.

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