Titel: Keine »Infizierung« eines frist- und formgerechten Angebotes durch vorausgegangenes unverschlüsseltes Angebot
Behörde / Gericht:
Oberlandesgericht Frankfurt am Main Oberlandesgericht Frankfurt am Main (mit Außenstellen in Kassel und Darmstadt) (Hessen)
Datum: 18.02.2020
Aktenzeichen: 11 Verg 7/19
Gesetz: VGV, VOB/A
Artikeltyp:
Rechtsprechung
Kategorien:
Vergaberecht
Dokumentennummer:
20005963
Keine »Infizierung« eines frist- und formgerechten Angebotes durch vorausgegangenes unverschlüsseltes Angebot
OLG Frankfurt, Beschluss vom 18.02.2020 – 11 Verg 7/19
Leitsatz des Gerichts:
Wird ein Angebot über die in den Ausschreibungsbedingungen angegebene Vergabeplattform verschlüsselt und fristgerecht eingereicht, ist es nicht allein deshalb vom Verfahren auszuschließen, weil es zuvor formwidrig per E-Mail an die Vergabestelle übermittelt worden war.
Bitte den Beschluss über unten stehenden Link öffnen.