Titel: Keine Gebühren für Ratenzahlungen bei Stromsperren
Behörde / Gericht:
Oberlandesgericht Düsseldorf (Nordrhein-Westfalen)
Datum: 13.02.2025
Aktenzeichen: 20 UKI 7/24
Gesetz: EnWG, StromNVV, GasNVV
Artikeltyp:
Rechtsprechung
Kategorien:
Energie(wirtschafts)recht
Dokumentennummer:
25088763
Keine Gebühren für Ratenzahlungen bei Stromsperren
- OLG Düsseldorf, Urteil vom 13. 02. 2025 – 20 UKI 7/24 –
Leitsatz der Redaktion:
Die Bepreisung einer Klausel, die die Erfüllung von Pflichten beinhaltet, die den Netzbetreiber als AGB-Verwender schon kraft Gesetzes trifft, wie die Verpflichtung des Grundversorgers nach 19 Abs. 5 Satz 2 StromGVV/GasGVV, wonach dem Kunden auf dessen Verlangen oder von sich aus spätestens mit der Ankündigung einer Unterbrechung der Grundversorgung der Abschluss einer Abwendungsvereinbarung anzubieten ist, ist unzulässig und damit rechtswidrig.
Bitte das Urteil über unten stehenden Link öffnen.