Online-Forum für Betriebswirtschaft, Wirtschaftsrecht und Steuerrecht der Versorgungs- und kommunalen Unternehmen
Titel: Ungewöhnliche niedrige Kosten im Basisjahr als Besonderheit des Geschäftsjahres?
Behörde / Gericht: Oberlandesgericht Düsseldorf (Nordrhein-Westfalen)
Datum: 27.04.2023
Aktenzeichen: Kart 5-21 (V)
Gesetz: EnWG, ARegV
Artikeltyp: Rechtsprechung
Dokumentennummer: 23078019

Ungewöhnliche niedrige Kosten im Basisjahr als Besonderheit des Geschäftsjahres?

– OLG Düsseldorf, Beschluss vom 27.04.2023 – Kart 5-21 (V) –

Leitsätze des Gerichts:

  1. Eine systematische Benachteiligung oder Unterschätzung der Versorgungsaufgabe sog. »kombinierter Versorger« im Rahmen des Effizienzvergleichs für Gasverteilnetzbe­treiber für die 3. Regulierungsperiode lässt sich nicht fest­stellen.
  2. Aufwendungen für Gasspürgeräte, die der Netzbetreiber der örtlichen Feuerwehr als Ausrüstung für gastechnische Unfälle spendet, haben keinen Bezug zum Netzbetrieb und sind daher nicht anerkennungsfähig.
  3. Ungewöhnlich niedrige Kosten im Basisjahr können nicht im Wege der Analogie als Besonderheit des Geschäftsjah­res angesehen werden und auf diese Weise bei der Ermitt­lung des Ausgangsniveaus außer Betracht bleiben.

Bitte den Beschluss über unten stehenden Link öffnen.

Autoren:

Fachartikel:

Erweiterte Suche