Titel: Rückabwicklung von EEG-Umlagezahlungen
Behörde / Gericht:
Oberlandesgericht Düsseldorf (Nordrhein-Westfalen)
Datum: 30.05.2023
Aktenzeichen: 26 U 7/22
Gesetz: EEG
Artikeltyp:
Rechtsprechung
Kategorien:
EEG
Dokumentennummer:
24082135
Rückabwicklung von EEG-Umlagezahlungen
– OLG Düsseldorf, Beschluss vom 30.05.2023 – 26 U 7/22 –
Leitsätze des Gerichts:
- Die bereicherungsrechtliche Rückabwicklung von EEG-Umlagezahlungen die ein stromkostenintensives Unternehmen vor Inkrafttreten von § 60a Abs. 1 S. 1 EEG 2017 aufgrund eines privatrechtlichen Vertrags an sein Elektrizitätsversorgungsunternehmen erbracht hat, findet auch nach Inkrafttreten von § 60a Abs. 1 S. 1 EEG 2017 in den jeweiligen Leistungsverhältnissen statt, nicht im Wege der Direktkondiktion zwischen dem stromkostenintensiven Unternehmen und dem Übertragungsnetzbetreiber.
- Das Elektrizitätsunternehmen kann sich im Verhältnis zu seinem Kunden nach der Weiterleitung der EEG-Umlage an den Übertragungsnetzbetreiber nicht auf Entreicherung berufen.
(Neben dem gerichtlichen Endbeschluss des OLG Düsseldorf zur Rückabwicklung von EEG-Umlagezahlungen gibt es zusätzlich einen Hinweisbeschluss des Gerichts, den er vorab an die Parteien über seine Einschätzung der Rechtlage versandt hat.)
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