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Titel: Rückabwicklung von EEG-Umlagezahlungen
Behörde / Gericht: Oberlandesgericht Düsseldorf (Nordrhein-Westfalen)
Datum: 30.05.2023
Aktenzeichen: 26 U 7/22
Gesetz: EEG
Artikeltyp: Rechtsprechung
Kategorien: EEG
Dokumentennummer: 24082135

Rückabwicklung von EEG-Umlagezahlungen

– OLG Düsseldorf, Beschluss vom 30.05.2023 – 26 U 7/22 –

Leitsätze des Gerichts:

  1. Die bereicherungsrechtliche Rückabwicklung von EEG-Umlagezahlungen die ein stromkostenintensives Unternehmen vor Inkrafttreten von § 60a Abs. 1 S. 1 EEG 2017 aufgrund eines privatrechtlichen Vertrags an sein Elektrizitätsversorgungsunternehmen erbracht hat, findet auch nach Inkrafttreten von § 60a Abs. 1 S. 1 EEG 2017 in den jeweiligen Leistungsverhältnissen statt, nicht im Wege der Direktkondiktion zwischen dem stromkostenintensiven Unternehmen und dem Übertragungsnetzbetreiber.
  2. Das Elektrizitätsunternehmen kann sich im Verhältnis zu seinem Kunden nach der Weiterleitung der EEG-Umlage an den Übertragungsnetzbetreiber nicht auf Entreicherung berufen.

(Neben dem gerichtlichen Endbeschluss des OLG Düsseldorf zur Rückabwicklung von EEG-Umlagezahlungen gibt es zusätzlich einen Hinweisbeschluss des Gerichts, den er vorab an die Parteien über seine Einschätzung der Rechtlage versandt hat.)

Bitte die Beschlüsse über unten stehende Links öffnen.

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