Titel: Rückabwicklung einer Preiserhöhung
Behörde / Gericht:
Oberlandesgericht Düsseldorf (Nordrhein-Westfalen)
Datum: 09.08.2023
Aktenzeichen: VI-3 Kart 43/22 [V]
Gesetz: EnWG
Artikeltyp:
Rechtsprechung
Dokumentennummer:
23082056
Rückabwicklung einer Preiserhöhung
– OLG Düsseldorf, Beschluss vom 09.08.2023 – VI-3 Kart 43/22 [V] –
Leitsatz des Gerichts:
§ 65 Abs. 1 EnWG ermächtigt die Bundesnetzagentur dazu, gegenüber einem Lieferanten die Rücknahme und Rückabwicklung einer Preiserhöhung anzuordnen, über welche die betroffenen Haushaltskunden nicht gemäß § 41 Abs. 5 S. 2 EnWG rechtzeitig unterrichtet worden sind.
Bitte den Beschluss über unten stehenden Link öffnen.