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Titel: EK-Zins für Netzbetreiber ist rechtswidrig
Datum: 30.08.2023
Aktenzeichen: VI - 3 Kart 129/21 (u.a.)
Gesetz: EnWG, ARegV
Artikeltyp: Rechtsprechung
Kategorien: Energie(wirtschafts)recht
Dokumentennummer: 23082129

EK-Zins für Netzbetreiber ist rechtswidrig

- OLG, Düsseldorf, Beschluss vom 30.08.2023 – VI - 3 Kart 129/21 (u.a.) -

Leitsätze der Redaktion:

  1. Die Renditenfestsetzung der Bundesnetzagentur geht von dem richtigen methodischen Ansatz aus, indem sie die sog. Marktrisikoprämie als eines für die Bestimmung des Zinssatzes maßgeblichen Faktors bestimmt hat.
  2. Zu beanstanden ist aber, dass die Bundesnetzagentur es unterlassen hat, die von ihr allein unter Heranziehung historischer Datenreihen ermittelte Marktrisikoprämie einer weiteren Absicherung, jedenfalls in Form einer ergänzenden Plausibilisierung zu unterziehen. Die Vorgehensweise der Bundesnetzagentur, die Marktrisikoprämie anhand einer einzigen Methode zu ermitteln, ist unter Berücksichtigung sämtlicher Umstände des Einzelfalls nicht geeignet, sicherzustellen, dass die hieraus folgende Eigenkapitalverzinsung angemessen, wettbewerbsfähig und risikoangepasst ist.

Hinweis der Redaktion:

Der Beschluss ist nicht rechtskräftig. Die Bundesnetzagentur hat am 29.09.2023 Rechtsbeschwerde eingelegt. Az. beim BGH sind noch nicht bekannt.

Bitte den Beschluss über unten stehenden Link öffnen.

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