Titel: Zur Definition von Sektorenhilfstätigkeiten
Behörde / Gericht:
Oberlandesgericht Düsseldorf (Nordrhein-Westfalen)
Datum: 17.08.2022
Aktenzeichen: Verg 50/21
Gesetz: SektVO
Artikeltyp:
Rechtsprechung
Kategorien:
Vergaberecht
Dokumentennummer:
22071370
Zur Definition von Sektorenhilfstätigkeiten
- OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17.08.2022 - Verg 50/21 -
Leitsätze der Redaktion:
- Auftragstätigkeiten müssen der Ausübung der Tätigkeit des Sektorenauftraggebers tatsächlich dienen, indem sie es ermöglichen, diese Tätigkeit im Hinblick auf ihre üblichen Ausübungsbedingungen angemessen zu bewerkstelligen.
- Ein Unmittelbarkeitserfordernis besteht nicht. Auch mittelbar der Sektorentätigkeit dienende Dienstleistungen sind dem Sektorenvergaberecht unterfallende Sektorenhilfstätigkeiten, wenn sie es ermöglichen, diese Tätigkeit im Hinblick auf ihre üblichen Ausübungsbedingungen angemessen zu bewerkstelligen.
- Ohne postalische Kommunikation mit Lieferanten und Kunden ist der Betrieb eines Trinkwasserversorgungsnetzes nicht angemessen zu bewerkstelligen.
Bitte den Beschluss über unten stehenden Link öffnen.