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Titel: Zur Definition von Sektorenhilfstätigkeiten
Behörde / Gericht: Oberlandesgericht Düsseldorf (Nordrhein-Westfalen)
Datum: 17.08.2022
Aktenzeichen: Verg 50/21
Gesetz: SektVO
Artikeltyp: Rechtsprechung
Kategorien: Vergaberecht
Dokumentennummer: 22071370

Zur Definition von Sektorenhilfstätigkeiten

- OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17.08.2022 - Verg 50/21 -

Leitsätze der Redaktion:

  1. Auftragstätigkeiten müssen der Ausübung der Tätigkeit des Sektorenauftraggebers tatsächlich dienen, indem sie es ermöglichen, diese Tätigkeit im Hinblick auf ihre üblichen Ausübungsbedingungen angemessen zu bewerkstelligen.
  2. Ein Unmittelbarkeitserfordernis besteht nicht. Auch mittelbar der Sektorentätigkeit dienende Dienstleistungen sind dem Sektorenvergaberecht unterfallende Sektorenhilfstätigkeiten, wenn sie es ermöglichen, diese Tätigkeit im Hinblick auf ihre üblichen Ausübungsbedingungen angemessen zu bewerkstelligen.
  3. Ohne postalische Kommunikation mit Lieferanten und Kunden ist der Betrieb eines Trinkwasserversorgungsnetzes nicht angemessen zu bewerkstelligen.

Bitte den Beschluss über unten stehenden Link öffnen.

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