Titel: Wasserkonzession: Die Bestimmtheit der Auswahlkriterien
Behörde / Gericht:
Oberlandesgericht Düsseldorf (Nordrhein-Westfalen)
Datum: 16.03.2022
Aktenzeichen: VI-2 U (Kart) 5/21
Gesetz: GWB
Artikeltyp:
Rechtsprechung
Kategorien:
Wasserrecht
Dokumentennummer:
22006489
Wasserkonzession: Die Bestimmtheit der Auswahlkriterien
- OLG Düsseldorf, Urteil vom 16.03.2022 – VI-2 U (Kart) 5/21 -
Leitsatz der Redaktion:
Die ausschreibende Gemeinde hat bei der Vergabe einer Wasserkonzession großen Spielraum bei der Ausgestaltung des Verfahrens. Allerdings muss das Auswahlverfahren so strukturiert sein, dass die an der Konzession interessierten Unternehmen erkennen können, worauf es dem Konzessionsgeber ankommt. D. h., dass der Auftraggeber die Auswahlkriterien, das Leistungsziel, die Rahmenbedingungen und die wesentlichen Einzelheiten der Leistung sowie deren Gewichtung in den Unterlagen zum Auswahlverfahren transparent machen muss.
Bitte das Urteil über unten stehenden Link öffnen.