Titel: Vertragskonformität eines Netzbetreibers und Missbrauchsaufsicht
Behörde / Gericht:
Oberlandesgericht Düsseldorf (Nordrhein-Westfalen)
Datum: 10.08.2022
Aktenzeichen: VI-3 Kart 75/21 [V]
Gesetz: EnWG
Artikeltyp:
Rechtsprechung
Kategorien:
Energie(wirtschafts)recht
Dokumentennummer:
23071388
Vertragskonformität eines Netzbetreibers und Missbrauchsaufsicht
– OLG Düsseldorf, Beschluss vom 10.08.2022 – VI-3 Kart 75/21 [V] –
Leitsatz des Gerichts:
Die Vertragskonformität des Verhaltens eines Netzbetreibers unterliegt nicht deshalb einer umfassenden – den Zivilprozess ersetzenden – Überprüfung im Sinne des § 31 EnWG, weil der Inhalt des Lieferantenrahmenvertrags durch Festlegungen der Bundesnetzagentur vorgegeben wird. Das besondere Missbrauchsverfahren dient nicht dazu, die schuldrechtlichen Auswirkungen von Verstößen gegen die von § 31 EnWG erfassten Bestimmungen umfassend zu klären.
Bitte den Beschluss über unten stehenden Link öffnen.