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Titel: Vertragskonformität eines Netzbetreibers und Missbrauchsaufsicht
Behörde / Gericht: Oberlandesgericht Düsseldorf (Nordrhein-Westfalen)
Datum: 10.08.2022
Aktenzeichen: VI-3 Kart 75/21 [V]
Gesetz: EnWG
Artikeltyp: Rechtsprechung
Kategorien: Energie(wirtschafts)recht
Dokumentennummer: 23071388

Vertragskonformität eines Netzbetreibers und Missbrauchsaufsicht

– OLG Düsseldorf, Beschluss vom 10.08.2022 – VI-3 Kart 75/21 [V] –

Leitsatz des Gerichts:

Die Vertragskonformität des Verhaltens eines Netzbetreibers unterliegt nicht deshalb einer umfassenden – den Zivilpro­zess ersetzenden – Überprüfung im Sinne des § 31 EnWG, weil der Inhalt des Lieferantenrahmenvertrags durch Festlegungen der Bundesnetzagentur vorgegeben wird. Das besondere Missbrauchsverfahren dient nicht dazu, die schuldrechtlichen Auswirkungen von Verstößen gegen die von § 31 EnWG erfassten Bestimmungen umfassend zu klären.

Bitte den Beschluss über unten stehenden Link öffnen.

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