Titel: Kündigung eines Contractingvertrages
Behörde / Gericht:
Oberlandesgericht Düsseldorf (Nordrhein-Westfalen)
Datum: 12.12.2022
Aktenzeichen: 26 U 2/22
Gesetz: BGB, AVBFernwärmeV
Artikeltyp:
Rechtsprechung
Dokumentennummer:
23082048
Kündigung eines Contractingvertrages
– OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12.12.2022 - 26 U 2/22 –
Leitsätze des Gerichts:
- Haben die Vertragsparteien einen Dampflieferungsvertrag mit einer Laufzeit von 10 Jahren geschlossen, bei dem es sich in der Sache um einen sogenannten »Energieliefer-Contracting« handelt, steht ihnen vor Ablauf der Vertragsdauer nur ein Recht zur außerordentlichen Kündigung zu, wenn ein wichtiger Grund vorliegt (§ 314 BGB).
- Eine Kündigungserklärung, die als Ausübung eines Gestaltungsrechts regelmäßig bedingungsfeindlich ist, kann nur dann mit einer Bedingung verbunden werden, wenn der Bedingungseintritt allein vom Willen bzw. Verhalten des Gekündigten abhängt.
- Dass Sicherheitsmängel einer Lieferung von Dampf entgegengestanden hätten oder die Kalkulation des vertraglich vereinbarten Grundpreises fehlerhaft ist, kann der versorgte Kunde im Primärprozess gemäß § 30 AVBFernwärmeV nicht mit Erfolg gegen die Rechnung des Versorgers einwenden, weil es sich nicht um offensichtliche, leicht erkennbare Fehler der Abrechnung handelt.
- Eine nachträgliche Kontrolle des vertraglich vereinbarten Grundpreises mit der Folge, dass der vereinbarte Preis geändert wird, kommt grundsätzlich nicht in Betracht. Hat sich der Energiedienstleister verkalkuliert und einen zu günstigen Preis angeboten, so bleibt er daran für die Vertragslaufzeit ebenso gebunden wie der Kunde, der einen im Vergleich zu anderen Anbietern hohen Preis akzeptiert hat.
- Ist weder ersichtlich, dass das Versorgungsunternehmen im Bereich der Dampflieferung eine Monopolstellung innehat bzw. dieser Markt nicht vom Wettbewerb kontrolliert wird, noch, dass ein Anschluss- und Benutzungszwang besteht, ist auch für eine gerichtliche Kontrolle entsprechend § 315 Abs. 3 BGB kein Raum.
Bitte den Beschluss über unten stehenden Link öffnen.