Online-Forum für Betriebswirtschaft, Wirtschaftsrecht und Steuerrecht der Versorgungs- und kommunalen Unternehmen
Titel: Keine eigenständige Prüfungspflicht der BNetzA bei Zuschlagserteilung nach EEG
Behörde / Gericht: Oberlandesgericht Düsseldorf (Nordrhein-Westfalen)
Datum: 11.03.2020
Aktenzeichen: VI-3 Kart 772/19 (V)
Gesetz: EEG
Artikeltyp: Rechtsprechung
Kategorien: EEG
Dokumentennummer: 20005651

Keine eigenständige Prüfungspflicht der BNetzA bei Zuschlagserteilung nach EEG

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 11.03.2020 – VI-3 Kart 772/19 (V)

Leitsatz des Gerichts:

Bei § 36f Abs. 2 S. 1 EEG 2017 kommt es allein auf die tatsächliche Genehmigungslage an, d.h. darauf, ob durch die zuständige Genehmigungsbehörde eine immissionsschutzrechtliche Änderungsgenehmigung erteilt worden ist. Eine eigenständige, materiell-rechtliche Prüfungspflicht der Bundesnetzagentur im Hinblick auf die Rechtmäßigkeit der immissionsrechtlichen Entscheidung der Genehmigungsbehörde besteht in diesem Rahmen ebenso wenig wie eine Pflicht, anhand eines eigenständigen energiewirtschaftsrechtlichen Prüfungsmaßstabes zu beurteilen, ob eine Änderung der Genehmigung i.S.d. § 36f EEG 2017 vorliegt.

Bitte den Beschluss über unten stehenden Link öffnen.

Autoren:

Fachartikel:

Erweiterte Suche