Titel: »Briefmarkenentgelte« für Gastransport sind zulässig
Behörde / Gericht:
Oberlandesgericht Düsseldorf (Nordrhein-Westfalen)
Datum: 16.09.2020
Aktenzeichen: VI-3 Kart 750/19 (V)
Gesetz: EnWG, ARegV
Artikeltyp:
Rechtsprechung
Kategorien:
Energie(wirtschafts)recht,
Gebühren- und Beitragsrecht; Strom- und Gastarife; Netzentgelte
Dokumentennummer:
20005967
»Briefmarkenentgelte« für Gastransport sind zulässig
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16.09.2020 – VI-3 Kart 750/19 (V)
Leitsatz der Redaktion:
Dem Transport von Gas in einem Entry-Exit-System liegt grundsätzlich eine einheitliche gaswirtschaftliche Leistung zugrunde, die überdies auf erheblichen Kooperationsleistungen der Fernleitungsnetzbetreiber beruht. Die Wertung der BNetzA, dass diese Leistung durch eine einheitliche Briefmarke sachgerecht bepreist werde, ist im Ergebnis richtig.
Bitte den Beschluss über unten stehenden Link öffnen.