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Titel: Mischpreisverfahren für Minutenreserve und Sekundärregelung nicht mehr notwendig
Behörde / Gericht: Oberlandesgericht Düsseldorf (Nordrhein-Westfalen)
Datum: 22.07.2019
Aktenzeichen: VI-3 Kart 806/18 [V]
Gesetz: EnWG, StromNZV
Artikeltyp: Rechtsprechung
Kategorien: Energie(wirtschafts)recht, Gebühren- und Beitragsrecht; Strom- und Gastarife; Netzentgelte
Dokumentennummer: 19005373

Mischpreisverfahren für Minutenreserve und Sekundärregelung nicht mehr notwendig

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 22.07.2019 – VI-3 Kart 806/18 [V]

Leitsatz des Gerichts:

Das Zuschlagsverfahren für Minutenreserve und Sekundärregelung in Form eines Mischpreisverfahrens mit einem für alle Gebote gleichermaßen geltenden, anhand der durchschnittlichen Abrufwahrscheinlichkeit zu ermittelnden Gewichtungsfaktor ist zum maßgeblichen Beurteilungszeitpunkt der Senatsentscheidung nicht mehr erforderlich und angemessen. Der mit ihm einhergehende Eingriff in die Interessen der Anbietertechnologien mit hohen Arbeitsgrenzkosten ist jedenfalls bei einem Übergangszeitraum von mindestens zwei bis zweieinhalb Jahren nicht mehr damit zu rechtfertigen, dass ein anhand der durchschnittlichen Abrufwahrscheinlichkeit zu ermittelnder Gewichtungsfaktor einfach ermittelt, transparent bekannt gemacht und kurzfristig in den Rechenalgorithmus der Übertragungsnetzbetreiber übernommen werden kann. Innerhalb des nunmehr anzunehmenden Übergangszeitraums hätte ohne Weiteres auch ein geeigneteres, da kostenoptimaleres und die Interessen der Anbieter gleichmäßiger berücksichtigendes Mischpreisverfahren mit individuellem Gewichtungsfaktor, zumindest für unterschiedliche Teilsegmente, eingeführt werden können.

Bitte den Beschluss über unten stehenden Link öffnen.

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