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Titel: Eigenerzeugungsanlagen sind keine geeigneten Erzeugungsanlagen hinsichtlich der Ermittlung individueller Entgelte nach§ 19 Abs. 2 StromNEV
Behörde / Gericht: Oberlandesgericht Düsseldorf (Nordrhein-Westfalen)
Datum: 08.05.2019
Aktenzeichen: VI-3 Kart497/18
Gesetz: EnWG, StromNEV
Artikeltyp: Rechtsprechung
Kategorien: Energie(wirtschafts)recht, Gebühren- und Beitragsrecht; Strom- und Gastarife; Netzentgelte
Dokumentennummer: 19005207

Eigenerzeugungsanlagen sind keine geeigneten Erzeugungsanlagen hinsichtlich der Ermittlung individueller Entgelte nach§ 19 Abs. 2 StromNEV

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 08.05.2019 – VI-3 Kart497/18

Leitsätze des Gerichts:

  1. Eigenerzeugungsanlagen sind keine geeigneten Erzeugungsanlagen im Sinne der Festlegung der BNetzA hinsichtlich der sachgerechten Ermittlung individueller Entgelte nach § 19 Abs. 2 StromNEV (BK4-13-739).
  2. Die Anzeige einer Vereinbarung eines Netzentgelts, bei der ein Netzentgelt, dem ein bestimmter physikalischer Pfad zugrunde liegt, unter der auflösenden Bedingung der Untersagung dieser konkreten Vereinbarung durch die BNetzA vereinbart wird und für den Fall der Untersagung ein Netzentgelt, dem ein anderer physikalischer Pfad zugrunde liegt, vereinbart wird, ist grundsätzlich zulässig.

Bitte den Beschluss über unten stehenden Link öffnen.

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