Titel: Angemessene Kriterien für Bestimmung von Baukostenzuschüssen
Behörde / Gericht:
Oberlandesgericht Düsseldorf (Nordrhein-Westfalen)
Datum: 17.04.2019
Aktenzeichen: I-27 U 9-18
Gesetz: EnWG
Artikeltyp:
Rechtsprechung
Kategorien:
Energie(wirtschafts)recht,
Gebühren- und Beitragsrecht; Strom- und Gastarife; Netzentgelte
Dokumentennummer:
19005199
Angemessene Kriterien für Bestimmung von Baukostenzuschüssen
OLG Düsseldorf, Urteil vom 17.04.2019 – I-27 U 9-18
Leitsätze des Gerichts:
- Versorgungsnetzbetreiber sind nach § 17 Abs. 1 EnWG verpflichtet, für die Berechnung von Baukostenzuschüssen gleichförmig angemessene Kriterien heranzuziehen und anzuwenden.
- Von ausgewählten angemessenen Kriterien für die Bestimmung und Berechnung von Baukostenzuschüssen dürfen Versorgungsnetzbetreiber wegen des Gleichbehandlungsgebots des § 17 Abs. 1 EnWG nicht einzelfallbezogen nach Belieben abweichen.
Bitte das Urteil über unten stehenden Link öffnen.