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Titel: Fehlende Ermächtigungsgrundlage für Vergleichs- bzw. Strukturparameter beim Effizienzvergleich Gas
Behörde / Gericht: Oberlandesgericht Düsseldorf (Nordrhein-Westfalen)
Datum: 16.07.2018
Aktenzeichen: VI-3 Kart 683/18 (V)
Gesetz: ARegV
Artikeltyp: Rechtsprechung
Kategorien: Energie(wirtschafts)recht, Gebühren- und Beitragsrecht; Strom- und Gastarife; Netzentgelte
Dokumentennummer: 18002197

Fehlende Ermächtigungsgrundlage für Vergleichs- bzw. Strukturparameter beim Effizienzvergleich Gas

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16.07.2018 - VI-3 Kart 683/18 (V)

Leitsätze des Gerichts:

  1. Bei der im Eilverfahren gebotenen summarischen Prüfung fehlt eine Ermächtigungsgrundlage für die Veröffentlichung der bei der Kostentreiberanalyse verwendeten netzbetreiberindividuellen Vergleichs- bzw. Strukturparameter sowie der Aufwandsparameter des Effizienzvergleichs für die 3. Regulierungsperiode Gas durch die Bundesnetzagentur.
  2. Die Datenveröffentlichung kann nicht auf das der Bundesnetzagentur im Rahmen der Gewährung rechtlichen Gehörs zukommende Verfahrensermessen (§ 67 EnWG i.V.m. § 31 Abs. 2 EnWG i.V.m § 9 Abs. 3 ARegV) gestützt werden. Nach der Durchführung der Kostentreiberanalyse und nach der Modellbildung für den Effizienzvergleich dient die Veröffentlichung der Daten nicht dazu, außer den Netzbetreibern auch etwaigen weiteren Verfahrensbeteiligten oder den Vertretern berührter Wirtschaftskreise im Sinne des § 67 Abs. 2 EnWG Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.
  3. § 31 Abs. 1 ARegV i.V.m. dem allgemeinen energiewirtschaftsrechtlichen Transparenzgebot kommt als Ermächtigungsgrundlage nicht in Betracht.

Bitte den Beschluss über unten stehenden Link öffnen.

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